Angebot für kellerwirtschaftliche und weinrechtliche Fachberatung

Schon seit Jahren beklagen der VKA und auch die Berufsverbände den konsequenten Abbau in der staatlichen Offizialberatung und haben dies auch schon wiederholt im zuständigen Ministerium in Mainz vorgetragen. Fakt ist jedoch, dass den Betrieben seit 2012 eigentlich keine einzelbetrieblichen Beratungsleistungen mehr angeboten werden; dies wurde zuletzt zwar noch geduldet, ist aber mit dem Ausscheiden der langjährigen Berater am DLR Bad Kreuznach nun aber „endgültig“ hinfällig. Die Offizialberatung sieht künftig nur noch Gruppenberatungen vor.

 

Daher haben der VKA und der Weinbauverband Nahe mittlerweile diverse Gespräche geführt, um die entstandenen Lücken zu schließen. Je nach Nachfrage seitens unserer Mitglieder wäre es aus unserer Sicht ein erklärtes Ziel, künftig einen Beratungsring aufzubauen, der durch Fördermittel der EU und des Landes Rheinland-Pfalz für die Betriebe kostengünstig gestaltet werden kann. Entscheidend hierfür ist die Annahme des Angebots seitens des Berufsstandes.

 

Einen ersten Schritt wollen wir nun mit dem Angebot einer individuellen Beratung in allen Fragen der Kellerwirtschaft und des Weinrechtes machen. Gerade die anstehenden Änderungen im Weinbezeichnungsrecht erfordern unseres Erachtens eine vertrauensvolle Beratung.

 

In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass der VKA die Anerkennung der ADD als besonders qualifizierter Beratungsanbieter anstrebt, damit die Inanspruchnahme der Beratungsdienstleistungen durch die Betriebe im Bereich der Primärproduktion auf der Grundlage von Art. 22 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 vom Land Rheinland-Pfalz finanziell gefördert werden können. Mit der Anerkennung würden sich dann die Kosten für die Betriebe reduzieren

                                                                                                                              

Mit Herrn Achim Schick, ehem. kellerwirtschaftlicher Berater am DLR, haben wir einen Fachmann gewinnen können, der nach seinem Eintritt in den Ruhestand über diesen Weg weiterhin den Winzern zur Seite stehen wird.

 

Das Beratungsspektrum deckt alle Bereiche, beginnend mit der Lese bis hin zur Abfüllung und Ausstattung des fertigen Weines ab. Auch sensorische Verkostungen, verbunden mit entsprechenden Beratungsempfehlungen, Jungweinproben und Informationsveranstaltungen sind Teile des Beratungsangebotes.

 

Die Beratung ist dabei frei von Kontrollfunktionen und kann völlig unbefangen agieren. Selbstverständlich ist sie an die weinrechtlichen Vorgaben gebunden. Die in diesem Zusammenhang angebotenen Beratungsleistungen dienen ausschließlich als Entscheidungshilfe. Jede sich daraus ergebende Maßnahme liegt letztlich in der Verantwortung des jeweiligen Betriebsleiters. 

 

Berater: Achim Schick

Präsenzberatung: mittwochs von 09:00 – 16:00 Uhr am DLR-RNH Bad Kreuznach

Telefonberatung: 0671 – 820 8771

Beratungen direkt im Weingut (vor Ort) werden extra berechnet!

 

 

 

Auftragserteilung Kellerwirtschaftliche und Weinrechtliche Fachberatung

Der Auftraggeber erteilt nachfolgenden Auftrag zur Kellerwirtschaftlichen und Weinrechtlichen Fachberatung. Der Umfang dieser Beratungsleistungen ist dem „Angebot zur kellerwirtschaftlichen und weinrechtlichen Fachberatung“ zu entnehmen, auf das hiermit Bezug genommen wird.

Die Kosten für die einzelbetriebliche Fachberatung inkl. Verwaltungsgebühren betragen pro Betrieb und Jahr € 600,00 Jahr zzgl. USt. – bei Abschluss des Vertrages in 2023 anteilig € 50,00 pro Monat zzgl. USt. Da die Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, werden diese bei der Rechnungsstellung auch entsprechend ausgewiesen.

Die Beratungsleistungen erstrecken sich auf einen Umfang von ca. 1 Stunde/Monat. Darüberhinausgehender Zeitaufwand ist ggf. gesondert zu vergüten.

Etwaige Haftungsansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.

 

Der Berater verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass ihn der Auftraggeber von dieser Schweigepflicht entbindet.

Der Berater verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben.

Der Beratungsvertrag verlängert sich automatisch um ein (1) Jahr, sofern dieser nicht bis zum 31.12. gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Zur Wirksamkeit der Kündigung genügt eine Erklärung per E-Mail (Textform).

Mündliche Nebenabreden zu diesem Auftrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Es gilt die in gesondertem Schreiben enthaltene Information gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

 

Ihren Auftrag für die Kellerwirtschaftliche und Weinrechtliche Fachberatung richten Sie bitte an den Verband Kreuznacher Agrarabsolventen e.V. (VKA) am DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach per E-Mail an vka@dlr.rlp.de. Die Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls durch den VKA.

 

Mit Abschluss des Vertrages erkenne ich die o.g. Bedingungen an und erkläre mich damit einverstanden.

Name:
Straße:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail:
Datum:
Unterschrift:

                                         

 

 

Verband Kreuznacher Agrarabsolventen e.V. (VKA)
am DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück 

Rüdesheimer Straße 60-68
55545 Bad Kreuznach
vka@dlr.rlp.de 
www.vka-kh.de 

 

Information gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

Sie erhalten diese Information, da der Verband Kreuznacher Agrarabsolventen e.V. (VKA) am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet.

 

Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Verband Kreuznacher Agrarabsolventen e.V. (VKA) am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach
E-Mail: vka@dlr.rlp.de, Internetpräsenz: www.vka-kh.de

Verband Kreuznacher Agrarabsolventen e.V. (VKA) am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (Telefon: 0671 / 820 390, E-Mail: vka@dlr.rlp.de), vertreten durch den Vorstand:

  1. Vorsitzender Hans-Willi Knodel
  2. Vorsitzender Hans-Friedrich Kitzer

 

Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

 

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten sind für die Beauftragung der Kellerwirtschaftlichen und weinrechtlichen Fachberatung notwendig.

Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen der Rechnungsstellung der Kellerwirtschaftlichen und weinrechtlichen Fachberatung seitens des Verbandes Kreuznacher Agrarabsolventen e.V. (VKA) am DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach sowie zur Wahrung berechtigter Interessen und beruht auf den Artikeln 6 Abs. 1a, 1b und 1f DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

 

Empfänger

Die personenbezogenen Daten werden im Fall der Beauftragung der Kellerwirtschaftlichen und weinrechtlichen Fachberatung durch den Verband Kreuznacher Agrarabsolventen e.V. (VKA) am DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach erfasst.

 

Speicherdauer und –fristen

Die für die Zusendung und Abrechnung erhobenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nach Abschluss des Verfahrens 3 Jahre aufbewahrt. Diese Frist beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit abgeschlossen wurde.

 

Ihre Rechte

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen und Ihre erteilte Einwilligung zur Verwendung von Daten jederzeit ganz oder teilweise für die Zukunft zu widerrufen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

 

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Die Aufsichts-behörde finden Sie unter: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfrei-heit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34; 55116 Mainz; poststelle@datenschutz.rlp.de

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